Bei einer Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen innerhalb der EU erfolgt unter gewissen Voraussetzungen keine Berechnung der Umsatzsteuer des Lieferlandes. Wann diese Bedingungen greifen wird z.B. auf der Webseite der WKO erklärt: Link zur WKO
Odoo bietet mit seinen Lokalisierungsmodulen (welches unter anderem auch für Österreich verfügbar ist) bereits eine Grundkonfiguration für Fiskalregelungen (und damit auch für IG-Lieferungen) an, jedoch muss diese noch auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden. In folgendem Blogbeitrag gehen wir auf die Konfigurationsmöglichkeiten in Odoo v14 ein.
Konfiguration der Steuerzuordnung
Die Steuerzuordnungen können über das Finanzmodul => Konfiguration => Steuerzuordnung definiert werden. Eine Steuerzuordnung gibt an, unter welchen Umständen die standardmäßig im Produkt hinterlegte Steuer abgeändert wird im Fall von innergemeinschaftlichen Lieferungen bietet sich folgende Konfiguration an:
Wichtig: Insbesondere der auf der Rechnung notwendige Verweis auf die Anwendung der Steuerregelungen im Rahmen der IG-Lieferung (z.B. Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei gem. Ar. 6 Abs. 1 UStG) werden von Odoo standardmäßig nicht gesetzt. Der Text muss unterhalb der Steuer-Zuordnungen manuell gesetzt werden (siehe Screenshot unten).
Die entsprechende Steuerzuordnung wird bei korrekter Konfiguration automatisch je nach Land und der Verfügbarkeit einer UID-Nummer angewandt, sie kann jedoch auch manuell im Partnerstamm (Kontakte => Verkauf/Einkauf => Steuerzuordnung) oder in einem einzelnen Verkaufsauftrag verändert werden.